Tätigkeitsbereiche
Grundsätzlich sind wir Zivilrechtler
Unsere Kompetenzbereiche
Die Kanzlei ist in der Lage, Themen aus den Bereichen Zivil-, Handels-, Versicherungs- und Familienrecht zu bearbeiten und bietet eine umfassende Beratung. Zu den häufig behandelten Themen gehören Miet-, Immobilien-, Wohnungseigentums-, Erbschafts-, Inkasso- und Vollstreckungsrecht
auch auf internationaler Ebene durch die Zusammenarbeit mit führenden ausländischen Kanzleien.
In Bereichen, die nicht zu unseren Schwerpunkten zählen, wie Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht, arbeiten wir mit kompetenten Kanzleien zusammen.
Die Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in zivilrechtlichen Angelegenheiten und begleitet Privatpersonen und Unternehmen bei der Beilegung von Streitigkeiten und der Wahrung ihrer Rechte. Die Tätigkeit reicht von der Ausarbeitung und Überprüfung von Verträgen bis zur Lösung von Fragen im Zusammenhang mit Eigentum, Erbschaften, zivilrechtlicher Haftung und Schadenersatz. Wir garantieren einen persönlichen und sorgfältigen Ansatz, der darauf ausgerichtet ist, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wirksame und zeitnahe Lösungen zu finden, um die Interessen des Mandanten bestmöglich zu schützen.
- Trennungen und Scheidungen;
- Einrichtung von Unterstützungsverwaltungen;
- gerichtliche und außergerichtliche Beratung zum Schutz schutzbedürftiger Personen.
- außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Unterstützung in Erbschaftsangelegenheiten;
- Erstellung von Testamenten;
- Erbschaftsangelegenheiten auch auf internationaler Ebene;
- Auftrag als Testamentsvollstrecker;
- Erbteilungen;
- Anfechtung von Testamenten;
- wir arbeiten mit kompetenten Notariaten zusammen, um Veröffentlichungen und Inventare zu erstellen.
- außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Übertragung und Begründung von dinglichen Rechten an beweglichen und unbeweglichen Gütern (Eigentum, Grundrente, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Nutzung);
- Auflösung von beweglichen und unbeweglichen Gemeinschaften;
- Besitz und Besitzklagen sowie Anzeigen neuer Bauarbeiten und befürchteter Schäden.
- Beratung und Unterstützung in und außerhalb von Gerichtsverfahren im Bereich des Wohnungsrechts, Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen, Änderung und Ausarbeitung von Hausordnungen;
- Regelung der Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern.
- Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Unterstützung des Vermieters oder Mieters in Mietverhältnissen;
- Erstellung von Mietverträgen;
- Räumungen wegen Mietvertragsende und Zahlungsrückständen;
- Kündigungen wegen Mietvertragsende.
Außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung beim Einzug von Forderungen aus beruflichen, geschäftlichen, privaten und gemeinschaftlichen Angelegenheiten.